Die EU-Rechtsvorschrift für digitale Märkte könnte ein wichtiger erster Schritt zur Regulierung von Big Tech und zur Lockerung des Würgegriffs sein, den einige wenige Unternehmen auf dem digitalen Markt haben.
Shane O’Callaghan, 7 March 2022
Seit die Europäische Kommission am 15. Dezember 2020 ihren ersten Vorschlag für den Digital Markets Act (DMA) vorgelegt hat, hat dieser Teil von Europas zweigleisigen Bemühungen zur Regulierung von Big Tech den Gesetzgebungsprozess weiter durchlaufen und wird voraussichtlich irgendwann im Jahr 2022 in Kraft treten. Der DMA würde von Big-Tech-Plattformen wie Apple, Google und Amazon einige wichtige Änderungen in ihrer Arbeitsweise verlangen und hat das Potenzial, den derzeitigen Würgegriff zu lockern, den einige wenige Unternehmen auf dem digitalen Markt haben.
Die Kommission hat das Gesetz über digitale Märkte als Versuch beschrieben, „die negativen Folgen von Plattformen, die als digitale ‚Torwächter‘ zum Binnenmarkt agieren, anzugehen“. Diese so genannten „Gatekeeper“, auf die sich die Kommission bezieht, sind digitale Plattformen, die so groß geworden sind, dass sie im Wesentlichen als Regelsetzer für die gesamte Branche agieren und Barrieren zwischen Unternehmen und Verbrauchern schaffen können.
Um zu klären, wer die „Gatekeeper“ sind, hat die Kommission bestimmte Kriterien festgelegt, die eine Plattform als Gatekeeper definieren. Erstens muss das Unternehmen „eine starke wirtschaftliche Position haben, erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben und in mehreren EU-Ländern tätig sein“. Zweitens hat ein Gatekeeper „eine starke Vermittlerposition“, d.h. er verbindet eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen. Schließlich gilt ein Unternehmen als Gatekeeper, wenn es „eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt hat (oder im Begriff ist, eine solche zu erlangen)“. Obwohl in dem Vorschlag keine konkreten Unternehmen genannt werden, geht aus den Kriterien eindeutig hervor, dass das DMA auf Unternehmen wie Apple, Meta (ehemals Facebook), Google, Amazon und Microsoft abzielt.
Wenn das DMA EU-Recht wird, müssen sich die Gatekeeper an einige neue Regeln halten. So heißt es auf der Website der Kommission, dass die Plattformen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, Dritten in bestimmten Situationen die Interoperabilität mit den Diensten des Gatekeepers erlauben müssen. Gatekeeper werden auch verpflichtet sein, Geschäftsnutzern Zugang zu den Daten zu gewähren, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform erzeugen. Darüber hinaus müssen sie Unternehmen, die auf ihrer Plattform werben, die notwendigen Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, um eine unabhängige Überprüfung ihrer Werbung durchzuführen. Außerdem müssen die Gatekeeper den gewerblichen Nutzern erlauben, ihre Angebote zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Plattform abzuschließen.
Die DMA schreibt nicht nur einige neue Praktiken vor, sondern verbietet den Plattformen auch bestimmte Praktiken. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass es Gatekeepern wie Amazon nicht mehr möglich sein wird, ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen gegenüber vergleichbaren Angeboten Dritter auf ihrer Plattform zu bevorzugen. Unternehmen werden auch nicht mehr in der Lage sein, Verbraucher daran zu hindern, sich mit Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu verbinden. Außerdem dürfen Gatekeeper nach dem DMA die Nutzer nicht daran hindern, vorinstallierte Software oder Apps von ihren Geräten zu deinstallieren.
Um die Durchsetzung des Digital Markets Act zu unterstützen, hat die Kommission Strafen für Verstöße festgelegt. Plattformen, die gegen das DMA verstoßen, können mit Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes belegt werden. Zusätzlich zu den möglichen Bußgeldern auf Basis des Jahresumsatzes hat die Kommission auch die Möglichkeit vorgesehen, Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu fünf Prozent des Tagesumsatzes zu belegen. Für den Fall, dass Plattformen wiederholt oder systematisch gegen die DSGVO verstoßen, hat die Kommission sogar die Möglichkeit vorgesehen, Unternehmen zu zwingen, Teile ihres Geschäfts zu veräußern – ein Mittel, das sie als „letzte Option“ bezeichnet. Während dies die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Sanktionen sind, haben einige EU-Gesetzgeber vorgeschlagen, die finanziellen Sanktionen im Gesetz noch höher anzusetzen.
Der Digital Markets Act hat bei den Technologieunternehmen, die er regulieren soll, unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Der Vorstandsvorsitzende von Apple, Tim Cook, hat sich gegen die Gesetzgebung ausgesprochen und erklärt, dass das Gesetz seiner Meinung nach „nicht im besten Interesse der Nutzer“ sei. Meta (Facebook) hingegen begrüßte die neuen Vorschriften und erklärte gegenüber CNBC, man hoffe, dass die DMA „auch Apple Grenzen setzen wird“. Wie Apple hat auch Google Vorbehalte geäußert, wobei sein Vizepräsident für Regierungsangelegenheiten und öffentliche Politik, Karan Bhatia, gegenüber CNBC erklärte: „Wir sind besorgt, dass sie anscheinend speziell auf eine Handvoll Unternehmen abzielen und es schwieriger machen, neue Produkte zur Unterstützung kleiner Unternehmen in Europa zu entwickeln.“
Wie bei den großen Technologieunternehmen gab es auch bei den Regierungen unterschiedliche Reaktionen auf die vorgeschlagene Gesetzgebung. Während unter den EU-Mitgliedstaaten weitgehende Einigkeit darüber zu herrschen scheint, dass dieses Gesetz in irgendeiner Form notwendig ist, haben sich die Vereinigten Staaten gegen den Vorschlag gewehrt. Politico hat berichtet, dass ein Papier aus Washington an Brüsseler Beamte verteilt wurde, in dem die US-Regierung ihre Besorgnis über „unbeabsichtigte Cybersicherheitsrisiken oder Schäden für technologische Innovationen“ zum Ausdruck bringt. Darüber hinaus sind die USA besorgt, dass die vorgeschlagene Definition von „Gatekeepern“ amerikanische Unternehmen unverhältnismäßig stark treffen wird.
Angesichts der massiven Änderungen, die das DMA von bestimmten Unternehmen verlangen wird, schlug der EU-Rat vor, ihnen anderthalb Jahre Zeit für die Umsetzung zu geben. Daher wird das DMA wahrscheinlich nicht vor 2024 in Kraft treten. Wenn das Gesetz unterzeichnet wird, wäre der Digital Markets Act ein wichtiger erster Schritt in dem Bemühen, die riesigen Technologieunternehmen, die seit ihrer Gründung weitgehend unreguliert sind, in die Schranken zu weisen.
Bild: Diese am 20. November 2019 aufgenommene Fotoillustration zeigt Apps für die sozialen Netzwerke Uber, Twitter, Netflix, Airbnb, Snapchat, Google, Facebook, Amazon, Youtube, Instagram, Tiktok und WhatsApp auf einem Smartphone in Paris, Frankreich. © IMAGO / IP3press
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